AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Flotus GmbH
A 1040 Wien, Theresianumgasse 6/16 (Büro)
E-mail: hello@flotus.at
Unternehmensstandort:
A 1220 Wien, Laberlweg 19
UID-Nr: ATU76471925
Firmenbuch: FN 548557b
Firmenbuchgericht: Wien
1. Geltungsbereich
1.1 Flotus GmbH in 1220 Wien, Laberlweg 19, schließt Verträge und erbringt Dienstleistungen ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Flotus schriftlich anerkannt werden. Mit der Erteilung des Auftrages oder Verleih der SUP Boards oder auch anderer Wasserfahrzeuge durch den Vertragspartner / Mieter gelten die AGB der Flotus GmbH als akzeptiert. Flotus GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
2. Sorgfaltspflicht
2.1 Die Benutzung der SUP Boards oder auch anderer Wasserfahrzeuge und des Zubehörs bei Touren/Trainings und bei Vermietung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, beim SUP Automat entfällt die Ausweispflicht.
2.2 Bei Minderjährigen (bis 14 Jahren) ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu schließen. Die Vermietung kann auch durch Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten erfolgen; in diesem Fall sind Name, Adresse und Telefonnummer des Erziehungsberechtigten, auf der Einwilligung zu vermerken. Für den SUP Automat gilt abweichend Punkt 15.
2.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung durch den Mieter hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsachen vollständig und persönlich zurückzugeben.
2.4 Bei Verlust der Ausrüstung haftet der Mieter/Teilnehmer für den Zeitwert.
2.5 Das überlassene Equipment darf ausschließlich am jeweiligen Flotus-Standort und auf den dafür vorgesehenen Gewässern genutzt werden. Der Transport des Materials zu anderen Gewässern oder Standorten ist untersagt.
3. Vertragsabschluss
3.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, die Verleihpreise oder die verschiedenen Packages, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden.
4. Leistungsumfang
4.1 Der Umfang der Vermietung ergibt sich aus den geltenden Tarifen. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.
4.2 Soweit Flotus Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
4.3 Flotus holt auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in einem Angebot fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der von Flotus vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmern erfolgt direkt durch die Kunden, sofern vertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1 Alle Leistungen der Flotus (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Flotus. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars / Miete nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Flotus darf der Kunde die Leistungen Flotus nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages / Miete nutzen.
6. Haftung
6.1 Haftungsrahmen
Die Haftung von Flotus für leichte Fahrlässigkeit bei Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
6.2 Haftungsbegrenzung bei Sachschäden
Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden gegen Flotus sind der Höhe nach auf das für die jeweilige Leistung vereinbarte Entgelt begrenzt.
6.3 Eigenverantwortung ab Übergabe
Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Equipments trägt der Mieter/Teilnehmer die alleinige Verantwortung für sein Verhalten am Wasser sowie für den sachgemäßen Umgang mit dem überlassenen Equipment. Flotus haftet nicht für Schäden, die auf das eigenverantwortliche Verhalten des Mieters/Teilnehmers, auf von ihm eingegangene sportliche Risiken oder auf Einwirkungen Dritter zurückzuführen sind. Bei Verletzungen oder Schäden, die durch Nichtbeachten ausgehängter Sicherheitshinweise, durch Missachtung der Einschulung oder durch bestimmungswidrige Nutzung des überlassenen Equipments entstehen, trägt der Mieter/Teilnehmer die alleinige Verantwortung.
6.4 Unternehmer
Gegenüber Unternehmern im Sinne des §1 Abs 2 UGB gilt der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit uneingeschränkt, einschließlich für Personen- und Sachschäden, soweit gesetzlich zulässig.
6.5 Abtretung
Soweit Flotus im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Flotus derartige Ersatzansprüche eventuell ganz oder teilweise auch an den Vertragspartner ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen Flotus keine weiteren Ansprüche zu. Der Vertragspartner ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
7. Steuern und finanzielle Abwicklung
7.1 Die aus der Durchführung einer Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.2 Die für die Durchführung eines Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der Flotus bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt, Rechnungslegung, laut Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Bei Verleih, Kursen und Angeboten werden diese der Flotus gleich direkt vor Ort bezahlt.
7.3 Die Rechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt in schriftlicher Form zu erfolgen.
8. Honorar und Zahlungsmodalitäten
8.1 Die Zahlungsmodalitäten sind in dem Angebot bzw. jeweiligen Verleihtarif geregelt.
8.2 Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen fällig oder bar zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §1333 ABGB als vereinbart.
8.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8.4 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlich definierten Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
8.5 Lädt ein Auftraggeber Flotus zur Erstellung eines Angebotes ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an Flotus bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, ist Flotus berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes Honorar zu verrechnen.
9. Kündigung & Stornokosten
9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit Flotus jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
Volle Rückerstattung bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin. Für den SUP Automat gilt abweichend Punkt 15.
Danach und bei Nichtantritt des Kurses bzw. der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 100% des Kurspreises fällig. Bei Buchungen ohne Vorauszahlung behält sich Flotus vor, im Falle des Nichterscheinens ohne vorherige Stornierung den regulären Preis für den gebuchten Zeitraum in Rechnung zu stellen.
9.2 Das Recht zur Kündigung steht Flotus insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden. In diesem Falle gebührt Flotus das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
10. Versicherung
10.1 Flotus bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
11. Gerichtsstand
11.1 Als Gerichtsstand gegenüber Unternehmen vereinbaren die Parteien den Standort der Flotus GmbH, das Handelsgericht Wien, und die Anwendung des österreichischen Rechts. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Nebenabreden/Schriftform
12.1 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12.2 Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
13. Allgemeines
13.1 Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen, werden ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen! Flotus geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Teilnehmer die angeführten körperlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Events, Verleihs erfüllt und sich dieser vor Eventbeginn bewusst ist.
13.2 Der Teilnehmende erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben unserer Sportarten bestehen. Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir den Hausarzt zu kontaktieren.
13.3 Zum Stand Up Paddling ist jeder berechtigt, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für den SUP Automat gilt abweichend § 15 (18 Jahre). Bei einem Minderjährigen hat die Anmeldung schriftlich oder mündlich mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Damit erklärt der Erziehungsberechtigte sein Kind für selbst verantwortlich genug, um bei den Kursen oder am Verleih teilzunehmen. Flotus übernimmt über minderjährige Teilnehmer keine Aufsichtpflicht, abgesehen von den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung oder Touren/Trainings sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.
13.4 Wetter und Wasserstandbedingte Änderungen oder Absagen (Hoch/ Niedrigwasser, Starkregen, Schneefall, Wind ab 20km/h ) des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung auf Grund dieser Umstände erhalten alle Teilnehmer einen Gutschein oder einen neuen Termin oder die Rückerstattung des bezahlten Betrages.
13.5 Flotus ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren, Veranstaltungen und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter bzw. Vertragspartner keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Dieses gilt auch für den Fall, dass die Tour aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfindet oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss.
13.6 Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassenen Mietsachen innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.
13.7 Bitte beachten Sie bei den einzelnen Programmen die jeweiligen Anforderungen!
13.8 Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, Aktivitäten nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.
13.9 Ausgestellte Gutscheine sind nur in dem darauf angeführten Zeitraum gültig. Eine Barablöse ist nicht möglich, außer im Rahmen des gesetzlichen Rücktrittsrechts gemäß §14b innerhalb von 14 Tagen nach Kauf und vor Einlösung.
13.10 Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen des Instruktorteams Folge zu leisten!
13.11 Der Teilnehmer wird besonders auf folgendes hingewiesen: Beim Stand Up Paddling, sowie der Benützung auch anderer Wassersportgeräte, handelt es sich um eine risikoreiche Sportart, darum besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, sowohl für die eigene Person, als auch für Dritte.
13.12 Flotus übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus sportimmanenten Risiken des Stand Up Paddlings entstehen und durch das eigenverantwortliche Verhalten des Teilnehmers verursacht werden. Der Teilnehmer nimmt diese Gefahren in Kauf. Weiters übernimmt Flotus keine Haftung für Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung des Paddelns oder anderen Wassersports durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen. Das Betreten des Wassers und der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
13.13 Flotus übernimmt weiteres keine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer. Der Teilnehmer hat das ihm zur Verfügung gestellte Material sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln. Der Teilnehmer haftet bei fahrlässiger Beschädigung und Verlust. Der Teilnehmer ist verpflichtet, aufgetretene Leistungstörungen sofort an die Instruktoren / Geschäftsleitung zu melden.
13.14 Die Anmeldung zu einem Kurs oder Verleih, kann elektronisch mittels E-Mail, schriftlich oder Tel. erfolgen. Sie erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Gruppenbuchungen haftet der Anmelder gesamtschuldnerisch mit den Teilnehmern für Schäden am überlassenen Equipment. Ist der Schadensverursacher nicht zu ermitteln, haftet der Anmelder allein, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus seinem Teilnehmerkreis verursacht wurde.
13.15 Fotos und Videos, auf denen der Mieter / Kunde erkennbar ist, werden nur nach gesondert eingeholtеm Einverständnis (Opt-In) für Werbezwecke verwendet.
13.16 Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.
13.17 Flotus empfiehlt dringend, die bereitgestellte Sicherungsleine (Leash) während der gesamten Nutzung angelegt zu haben.
13.18 Flotus behält sich das Recht vor, eine laufende Aktivität jederzeit abzubrechen oder die Nutzung des Equipments zu untersagen, insbesondere bei:
・Gefahr für Leib und Leben des Mieters/Teilnehmers oder Dritter,
・drohender Beschädigung des überlassenen Equipments,
・Verstoß gegen diese AGB, Sicherheitshinweise oder Anweisungen des Personals,
・erkennbarer Alkoholisierung oder Beeinträchtigung durch Suchtmittel,
・Ausübung des Hausrechts.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden in voller Höhe berechnet.
14. Rücktritt vom Fernabsatzgeschäft
a) Veranstaltungen mit ausgezeichnetem Anmeldeschluss
Flotus vermittelt Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des FAGG §18 Abs. 1 Z 10. Dem Teilnehmer steht daher kein Rücktrittsrecht nach FAGG §11 zu.
b) Veranstaltungen ohne ausgezeichneten Anmeldeschluss
Die Rücktrittsfrist für einen Verbraucher gemäß FAGG vom Vertragsschluss im Fernabsatz beträgt 14 Tage. Dies gilt insbesondere für den Online-Kauf von Gutscheinen, sofern diese zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht eingelöst wurden. Sie beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Tag des Auslösens der Frist zählt nicht mit. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an die Flotus GmbH erfolgen:
Flotus GmbH, Laberlweg 19, 1220 Wien
E-Mail: hello@flotus.at
Ist der Kunde Unternehmer gemäß §1 Abs 2 UGB, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Flotus GmbH, Laberlweg 19, 1220 Wien | hello@flotus.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: ____________________
Name: ____________________
Anschrift: ____________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
15. SUP-Automat (Self-Service) ergänzende Regelungen (Im Übrigen gelten die §§ 1–13 dieser AGB entsprechend.):
15.1 Nutzung ab 18 Jahren. Schwimmfähigkeit ist Voraussetzung. Boards sind Einpersonenboards.
15.2 Die Mietzeit beginnt mit Kaufzeitpunkt. Schloss-Codes werden automatisch per WhatsApp an die beim Kauf angegebene Telefonnummer übermittelt. Für die korrekte Angabe der Telefonnummer trägt der Mieter die alleinige Verantwortung.
15.3 Die Miete endet mit WhatsApp-Nachricht „Ende". Überschreitungen werden automatisch im 10-Minuten-Takt verrechnet; die Zahlungsaufforderung ergeht per E-Mail.
15.4 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht (FAGG § 18 Abs. 1 Z 10 — Freizeitdienstleistung mit festem Leistungszeitpunkt).
15.5 Der Mieter ist verpflichtet, die bereitgestellte Sicherungsleine (Leash) während der gesamten Nutzung angelegt zu haben.
16. Palmenboot ergänzende Regelungen (Im Übrigen gelten die §§ 1–13 dieser AGB entsprechend.):
16.1 Bootslenker müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und schwimmfähig sein. Alkohol am Steuer sowie die Ausgabe an sichtlich alkoholisierte Gruppen sind ausgeschlossen. Die Befahrungsverordnung der Alten Donau ist einzuhalten.
16.2 Die erste Stunde wird als Einheit verrechnet (Nettofahrzeit: 50 Minuten bei 1 Stunde, 105 Minuten ab 2 Stunden). Danach erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt.
16.3 Abweichend von §13.4 gilt: Bei dauerhaftem Niederschlag, Sturm ab Beaufort 4 oder Temperaturen unter 16 °C wird die Buchung kostenlos storniert und der Betrag refundiert. Bei Eintritt von Schlechtwetter während der Fahrt wird nur die tatsächlich gefahrene Zeit verrechnet.
16.4 Rauchverbot, Badeverbot bei laufendem Motor, keine eigenen Speisen oder Getränke. Alkoholische Getränke aus dem Flotus-Sortiment sind für Passagiere gestattet; der Bootslenker muss während der gesamten Fahrt nüchtern bleiben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung kann die Bootsausgabe verweigert oder die Fahrt beendet werden — der volle Mietpreis bleibt fällig.
16.5 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht (FAGG §18 Abs. 1 Z 10 — Freizeitdienstleistung mit festem Leistungszeitpunkt).
Wien, 2026
Flotus Kaisermühlen:
Laberlweg 19, 1220 Wien
Mo-Fr ☼*: 12-20 Uhr
Sa-So ☼*: 11-20 Uhr
SUP Automat
Mo-So ☼*: 6-20 Uhr
*nicht bei Regen, Sturm, Hagel oder außerhalb der Saison
Flotus Kaisermühlen:
Laberlweg 19,
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