AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Flotus GmbH
A 1040 Wien, Theresianumgasse 6/16 (Büro)
E-mail: hello@flotus.at

Unternehmensstandorte:
1220 W, Laberlweg 19
1210 W, Arbeiterstrandbadstraße 87b

UID-Nr: ATU76471925
Firmenbuch: FN 548557b
Firmenbuchgericht: Wien


1. Geltungsbereich
1.1 Flotus GmbH in 1220 Wien, Laberlweg 19, schließt Verträge und erbringt Dienstleistungen ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Flotus schriftlich anerkannt werden. Mit der Erteilung des Auftrages oder Verleih der SUP Boards oder auch anderer Wasserfahrzeuge durch den Vertragspartner / Mieter gelten die AGB der Flotus GmbH als akzeptiert.
 
2. Sorgfaltspflicht
2.1 Die Benutzung der SUP Boards oder auch anderer Wasserfahrzeuge und des Zubehörs bei Touren/Trainings und bei Vermietung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
2.2 Bei Minderjährigen (bis 14 Jahren) ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu schließen. Die Vermietung kann auch durch Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten erfolgen; in diesem Fall sind Name, Adresse und Telefonnummer des Erziehungsberechtigten, auf der Einwilligung zu vermerken.
2.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung durch den Mieter hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsachen vollständig und persönlich zurückzugeben.
2.4 Bei Verlust der Ausrüstung haftet der Mieter/Teilnehmer für den Zeitwert.

 
3. Vertragsabschluss
3.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebote, die Verleihpreise oder die verschiedenen Packages, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden.
 
4. Leistungsumfang
4.1 Der Umfang der Vermietung ergibt sich aus den geltenden Tarifen. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.
4.2 Soweit Flotus Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt,erfolgt ein solcher Vertragsabschluss direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
4.3 Flotus holt auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in einem Angebot fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der von Flotus vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmern erfolgt direkt durch die Kunden, sofern vertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
 
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1 Alle Leistungen der Flotus (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Flotus. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars / Miete nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Flotus darf der Kunde die Leistungen Flotus nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages / Miete nutzen.
 
6. Haftung
6.1 Die Haftung von Flotus richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Alle hier in nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Flotus, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Flotus nur in der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Angebot / Mietpreis / Honorar beschränkt ist.
6.3 Soweit Flotus im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Flotus derartige Ersatzansprüche eventuell ganz oder teilweise auch an den Vertragspartner ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen Flotus keine weiteren Ansprüche zu. Der Vertragspartner ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
 
7. Steuern und finanzielle Abwicklung
7.1 Die aus der Durchführung einer Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.2 Die für die Durchführung eines Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der Flotus bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt, Rechnungslegung, laut Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Bei Verleih, Kursen und Angeboten werden diese der Flotus gleich direkt vor Ort bezahlt.
7.3 Die Rechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt in schriftlicher Form zu erfolgen.
 
8. Honorar und Zahlungsmodalitäten
8.1 Die Zahlungsmodalitäten sind in dem Angebot bzw. jeweiligen Verleihtarif geregelt.
8.2 Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 8Tagen fällig oder bar zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. über der Bankrate als vereinbart.
8.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8.4 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlich definierten Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

8.5 Lädt ein Auftraggeber Flotus zur Erstellung eines Angebotes ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an Flotus bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, ist Flotus berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, Honorar zu verrechnen.
 
9. Kündigung & Stornokosten
9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit Flotus jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
Volle Rückerstattung bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin.
Danach und bei Nichtantritt des Kurses bzw. der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 100% des Kurspreises fällig.
9.2 Das Recht zur Kündigung steht Flotus insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden. In diesem Falle gebührt Flotus das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
 
10. Versicherung
10.1 Flotus bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
 
11. Gerichtsstand
11.1 Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der Flotus GmbH, das Handelsgericht Wien, und die Anwendung des österreichischen Rechts.
 
12. Nebenabreden/Schriftform
12.1 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12.2 Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
12.3 Der Auftraggeber / Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
 
13. Allgemeines
13.1 Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen, werden Ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen! Flotus geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Teilnehmer die angeführten körperlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Events, Verleihs erfüllt und sich dieser vor Eventbeginn bewusst ist.
13.2 Der Teilnehmende erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben unserer aller Sportarten bestehen. Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir den Hausarzt zu kontaktieren.
13.3 Zum Stand Up Paddling ist jeder berechtigt, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bei einem Minderjährigen hat die Anmeldung schriftlich oder mündlich mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Damit erklärt der Erziehungsberechtigte sein Kind für selbst verantwortlich genug, um bei den Kursen oder am Verleih teilzunehmen. Flotus übernimmt über minderjährige Teilnehmer keine Aufsichtpflicht, abgesehen von den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung oder Touren/Trainings sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.
13.4 Wetter und Wasserstandbedingte Änderungen oder Absagen (Hoch/ Niedrigwasser, Starkregen, Schneefall, Wind ab 20km/h ) des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung auf Grund dieser Umstände erhalten alle Teilnehmer einen Gutschein oder einen neuen Termin für das Programm. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht!
13.5 Flotus ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren, Veranstaltungen und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter bzw. Vertragspartner keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Dieses gilt auch für den Fall, dass die Tour aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfindet oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss.
13.6 Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassenen Mietsachen innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

13.7 Bitte beachten Sie bei den einzelnen Programmen die jeweiligen Anforderungen!

13.8 Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, Aktivitäten nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.
13.9 Ausgestellte Gutscheine sind nur in dem darauf angeführten Zeitraum gültig. Eine Verlängerung ist nach Rückbestätigung durch Flotus möglich. Eine Barablöse von ausgestellten Gutscheinen ist nicht möglich.
13.10 Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen des Instruktorteams Folge zu leisten!
13.11 Der Teilnehmer wird besonders auf folgendes hingewiesen: Beim Stand Up Paddling, sowie der Benützung auch anderer Wassersportgeräte, handelt es sich um eine risikoreiche Sportart, darum besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, sowohl für die eigene Person, als auch für Dritten.
13.12 Flotus übernimmt keine Haftung für Gefahren, die zwangsläufig mit dem Stand Up Paddling oder der Benützung auch anderer Wassersportgeräte verbunden sind. Der Teilnehmer nimmt diese Gefahren in Kauf. Weiters übernimmt Flotus keine Haftung über Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung des Paddelns oder anderen Wassersports durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen.
13.13 Flotus übernimmt weiteres keine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer. Der Teilnehmer hat das ihm zur Verfügung gestellte Material sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln. Der Teilnehmer haftet bei fahrlässiger Beschädigung und Verlust. Der Teilnehmer ist verpflichtet, aufgetretene Leistungstörungen sofort an die Instruktoren / Geschäftsleitung zu melden.
13.14 Die Anmeldung zu einem Kurs oder Verleih, kann elektronisch mittels E-Mail, schriftlich oder Tel. erfolgen. Sie erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

13.15 Der Mieter / Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die während der Aktivitäten von den Instruktoren oder Personal aufgenommenen Fotos und Videos, auf denen der Mieter / Kunde erkennbar ist, ohne weitere Zustimmung für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

13.16 Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.

13.17 Mit Einverständnis der AGB stimmt der Kunde zu, dass Fotos, welche im Verleihgeschäft oder bei Eventveranstaltungen gemacht werden von Flotus veröffentlicht werden dürfen.

14. Rücktritt vom Fernabsatzgeschäft

a) Veranstaltungen mit ausgezeichneten Anmeldeschluss
Flotus vermittelt Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG sowie des § 5f Z 7 KSchG. Dem Teilnehmer steht daher kein Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG aufgrund des Ausnahmetatbestandes des § 5f Z 7 KSchG zu.

b) Veranstaltungen ohne ausgezeichneten Anmeldeschluss
Die Rücktrittsfrist für einen Verbrauchers gem. KSchG vom Vertragsschluss im Fernabsatz beträgt 2 Wochen. Sie beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Tag des Auslösens der Frist (Vertragsabschluss bzw. Eingang beim Kunden) zählt nicht mit. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an die Flotus GmbH innerhalb der Rücktrittsfrist an die untenstehende Adresse erfolgen:

Laberlweg 19,
1220 Wien
Österreich
Email: hello@flotus.at

Tritt der Verbraucher nach der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug, der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Die Übernahme der Leistungen durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Ist der Kunde Unternehmer gem. §1 Abs 2 UGB, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

Wien, 2021

 



 

Flotus Kaisermühlen:
Laberlweg 19, 1220 Wien

Mo-Fr ☀️: GESCHLOSSEN
Sa-So ☀️: GESCHLOSSEN

 

 

Flotus Kaisermühlen:
Laberlweg 19,
1220 Wien

Mo-Fr 🌞: GESCHLOSSEN
Sa-So 🌞: GESCHLOSSEN

Flotus Kaisermühlen:
Laberlweg 19, 1220 Wien

Mo-Fr 🌞: Geschlossen
Sa-So 🌞: Geschlossen

Flotus Kaisermühlen:
Laberlweg 19, 1220 Wien

Mo-Fr 🌞: Geschlossen
Sa-So 🌞: Geschlossen

Flotus Donauturm (NEU):
Arbeiterstrandbadstraße 87b, 1210 Wien
Mo-Fr ☀️: GESCHLOSSEN
Sa-So ☀️: GESCHLOSSEN


 

Flotus Donauturm (NEU):
Arbeiterstrandbadstraße 87b, 1210 Wien

Mo-Fr🌞: GESCHLOSSEN
Sa-So 🌞 : GESCHLOSSEN

Flotus Donauturm (NEU):
Arbeiterstrandbadstraße 87b, 1210 Wien

Mo-Fr🌞: Geschlossen
Sa-So 🌞:  Geschlossen

Flotus Donauturm NEU:
Arbeiterstrandbadstraße 87b, 1210 Wien

Mo-Fr 🌞: Geschlossen
Sa-So 🌞:  Geschlossen